Energiewende Deutschland klagt gegen die EU
Nach Informationen des Nachrichtenportals Spiegel Online hat die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Grund für die Klage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ziel der Klage ist festzustellen, ob das Gesetz als Beihilfe zu betrachten ist.
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Das EU-Recht verbietet sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten direkten oder indirekten Vorteile jeder Art, die bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige bevorteilt. So kann der Wettbewerb verfälscht werden und der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt werden.
„Wir haben fristgerecht Klage vor dem EuGH eingereicht, um die Grundsatzfrage zu klären, ob das EEG eine Beihilfe ist“, bestätigte gegenüber Spiegel Online der Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake, Bündnis 90/ Die Grünen.
Sollte das Gesetz als Beihilfe eingestuft werden, kann Brüssel der Bundesregierung Vorgaben bei der Auslegung des Gesetzes machen. (br)
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Greenpeace-Studie
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Weitere Informationen zum Rechtsstreit finden Sie hier: Entwurf: Die Brüsseler Liste
Bild: Flickr/www.GlynLowe.com/CC BY 2.0
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