Eine schöne Bescherung – Weihnachtsfeier im Büro
Von wegen „stille Nacht“ – auf deutschen Weihnachtsfeiern steht nicht nur die besinnliche Entspannung auf dem Programm. Um zu vermeiden, dass Sie sich aufgrund eines Fauxpas am Tag danach nicht mehr ins Büro trauen, hier ein paar Regeln für einen entspannten und angenehmen Abend.

In einem Büro bestehen feste Verhaltensregeln. Diese gelten – in leicht gelockerter Form – auch bei betrieblichen Weihnachtsfeiern. Und zwar auch dann, wenn die Feier nicht in den unternehmenseigenen Räumlichkeiten stattfindet. Denn selbst, wenn man sich mit dem Chef und den Kollegen gut versteht, sind dies in aller Regel nicht gute Freunde, sondern berufliche Kontakte.
Firmenfeier ist kein Familienfest
Der Umgangston ist zwar lockerer als im Büroalltag, dennoch sollte man nicht alle Anwesenden spontan fröhlich duzen oder platte Witze reißen. Zurückhaltung ist hier das Maß aller Dinge. Das gilt auch für den Alkoholkonsum. Tanzt man während der Weihnachtsfeier auf den Tischen, tanzt man im Unternehmen womöglich nicht mehr lange in der ersten Reihe. Alkohol lässt Sie aber nicht nur das Tanzbein schwingen, sondern löst auch die Zunge. Um private Probleme zu diskutieren, ist eine Betriebsfeier aber der falsche Ort – Small Talk ist angesagt! Ein weiterer Tipp: Alkohol gefährdet nicht nur die Karriere, sondern unter Umständen auch den Versicherungsschutz. Grundsätzlich besteht sowohl auf dem Hin- und Rückweg als auch während der Betriebsfeier selbst eine gesetzliche Unfallversicherung über den Arbeitgeber. Ist ein Unfall jedoch auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen, verwirkt der Anspruch.
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Arbeitsmarkt 4.0
Den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich begegnen
Netzwerken statt Twerken
Anstatt den ganzen Abend mit Ihrem Lieblingskollegen an der Bar zu hängen und eine geschlossene Einheit zu bilden, versuchen Sie doch mal mit Ihnen weniger vertrauten Kollegen ins Gespräch zu kommen. Das zeugt von Offenheit, Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke. Außerdem signalisieren Sie Interesse an Ihren Mitmenschen und dem Unternehmen und vielleicht stellt sich ja auch heraus, dass der arrogante Kollege von nebenan sehr nett, aber ein wenig schüchtern ist. Doch gehen sie nicht zu weit mit der Annäherung: Netten KollegInnen mal ein ernst gemeintes Kompliment zu machen, ist ok. Die Grenze zwischen Flirten und sexueller Belästigung ist allerdings schmal, und die Weihnachtsfeier nicht der Ort, sie auszutesten.
Präsent nur bei Präsenz
Eines vorneweg: Die Teilnahme an betrieblichen Weihnachtsfeiern ist fakultativ – keiner kann Sie dazu verpflichten. Sollten Ihrer Anwesenheit jedoch keine Krankheit oder ähnliche Notfälle im Wege stehen, sind Sie gut beraten, Präsenz zu zeigen. Denn ohne die Angabe glaubwürdiger Gründe gelten Sie schnell als desinteressiert, Einzelgänger oder Außenseiter – was nicht förderlich für die Karriere ist. Außerdem gilt ein Anspruch auf dort verteilte Präsente nur dann, wenn man selbst auch vor Ort war. Ein Richter erklärte 2012 die Verteilung von iPads an die Anwesenden als rechtlich zulässig. Ein kranker Mitarbeiter, der leer ausging, hatte geklagt. Die Begründung der Justiz: „Nur der, der kommt, kommt auch in den Genuss dessen, was es dort gibt.”
Buffetreste mitnehmen
Auf Weihnachtsfeiern gibt es stets reichlich zu essen – meist zu reichlich. Es ist deshalb nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie sich nach Ende des Events die Reste einpacken lassen. Aber Vorsicht! Wenn Sie mangels Transportmöglichkeiten die Canapés oder Spieße in die Tasche einer Kollegin packen, ist am nächsten Tag der Anspruch auf die Leckereien verwirkt!
Das Ende vom Lied
Nach der Feier sollten Sie sich bei Ihrem Chef für die Einladung bedanken. Das zeugt von Respekt und guten Manieren. Je nach Größe der Party machen Sie das am besten noch am selben Abend, beispielsweise wenn Sie sich persönlich von Ihrem Vorgesetzten verabschieden. Ist die Party etwas größer, reicht auch noch der nächste Tag. Den sollten Sie auch gleich nutzen, um sich im Zweifelsfall zu entschuldigen – etwa wenn Sie das Gefühl haben, Sie hätten sich nicht stets von Ihrer besten Seite gezeigt.
Dieser Beitrag ist ursprünglich auf unserem Partnerportal Elektronikpraxis erschienen.
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