Regulierung Fraunhofer begrüßt Umsetzungsgesetz zur EU-KI-Verordnung

Quelle: Fraunhofer-Gesellschaft 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Künstliche Intelligenz gilt als Gamechanger für die Industrie. Viele Unternehmen warten jedoch auf einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI.

Mit der EU-Verordnung 2024/1689 ist am 1. August 2024 der weltweit umfassendste Rechtsrahmen für KI in Kraft getreten.(Bild: ©  Andrey Kuzmin - stock.adobe.com)
Mit der EU-Verordnung 2024/1689 ist am 1. August 2024 der weltweit umfassendste Rechtsrahmen für KI in Kraft getreten.
(Bild: © Andrey Kuzmin - stock.adobe.com)

Die Fraunhofer-Gesellschaft hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Durchführung der EU-KI-Verordnung begrüßt. Laut einer Mitteilung sieht die Forschungseinrichtung darin einen wichtigen Schritt, um die europäische Regulierung praxisnah und innovationsfördernd umzusetzen. Die EU-Verordnung 2024/1689 ist seit August 2024 in Kraft und bildet den weltweit umfassendsten Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Entscheidend sei nun, so Fraunhofer-Präsident Holger Hanselka, dass die nationale Umsetzung kluge Regulierung mit Bürokratieabbau verbinde und Forschung sowie Wirtschaft gleichermaßen einbinde. Nur so könne Europa im globalen Wettbewerb um vertrauenswürdige KI bestehen.

Auch Axel Müller-Groeling, Vorstand für Digitalisierung und Infrastruktur, betont die Bedeutung einer engen Kooperation zwischen Forschung, Wirtschaft und Behörden. Wichtig seien ein vereinfachter Zugang zu KI-Reallaboren, eine zentrale Aufsichtsstruktur unter der Bundesnetzagentur und höhere Investitionen in KI-Infrastrukturen. Eine bürokratiearme, harmonisierte Umsetzung der Verordnung könne laut Fraunhofer entscheidend dazu beitragen, die technologische Souveränität Deutschlands zu stärken und den Transfer von Forschung in die Anwendung zu beschleunigen.

(ID:50607176)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung