Grundlagenseminar Maschinen in den USA rechtssicher inverkehrbringen

Von Jan Vollmuth

Für das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA gelten andere Regeln als in Europa. Worauf Hersteller von Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln hierbei achten müssen, vermittelt das Grundlagenseminar „Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA“ der Vogel Akademie.

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Das Seminar gibt einen Einblick in das amerikanische Produkthaftungsrecht und die Anforderungen an die Benutzerinformationen.
Das Seminar gibt einen Einblick in das amerikanische Produkthaftungsrecht und die Anforderungen an die Benutzerinformationen.
(Bild: © winnievinzence – stock.adobe.com)

In Übersee ist alles ein wenig anders: So gelten etwa auch für das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA andere Regeln als in Europa. Wer seine Maschinen oder elektrischen Betriebsmittel auf dem nordamerikanischen Markt anbieten möchte, sollte sich daher vor diesem Schritt kundig machen, worauf es dabei zu achten gilt.

Die verschiedenen Zulassungsverfahren im Blick

In seinem Grundlagenseminar „Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA“, das online am 25. April 2022 stattfindet, stellt Referent Markus Boxleitner ausgehend von den europäischen Regelungen für das Inverkehrbringen von Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln die bestehenden Rahmenbedingungen in den USA vor. Dabei werden geht er auf die wichtigsten Behörden, Gesetze und Normen ein und behandelt die verschiedenen Zulassungsverfahren. Ein Einblick in das amerikanische Produkthaftungsrecht sowie in die Anforderungen an die Benutzerinformationen (Betriebsanleitung und Sicherheitskennzeichnung an dem Produkt) runden das Seminar ab.

Grundlagenseminar

Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA

Das Grundlagenseminar für Hersteller von Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln findet als Online-Seminar statt am 25. April 2022. Hier geht's zur Seminaranmeldung

Die Ziele des Seminars:

  • Grundsätzliches Verständnis wecken für die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Inverkehrbringen von Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln in den USA im Unterschied zum europäischen Binnenmarkt.
  • Vorstellen der wichtigsten Behörden, Gesetze und Normen für den amerikanischen Marktzugang.
  • Grundlagen des amerikanischen Produkthaftungsrechts vermitteln.
  • Die Anforderungen an die Benutzerinformationen vorstellen.

Das Seminar wendet sich an Hersteller von Maschinen und Betriebsmitteln, insbesondere Produktmanager, Projektleiter, CE-Koordinatoren, Regulatory Affairs, Compliance Officer.

Der Referent

Markus Boxleitner

Nach dem Studium der Feinwerktechnik war Markus A. Boxleitner einige Jahre in der Entwicklung von medizintechnischen Systemen für die Heimbearbeitung tätig, bevor er sich im Bereich Technische Dokumentation selbstständig machte. Schnell entwickelte sich der Schwerpunkt von der Technischen Dokumentation weiter in den Bereich europäische und internationale Maschinensicherheit. Aktuell ist Markus A. Boxleitner Geschäftsführer der Structura GmbH und schult und berät Firmen in den Bereichen CE-Konformität, Risikobeurteilung und Technische Dokumentation. Außerdem unterrichtet an mehreren Hochschulen sowie Institutionen für die Erwachsenenbildung.

In sechs Schritten zur Betriebserlaubnis

Auf der Agenda des Grundlagenseminars „Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA“ der Vogel Akademie am 25. April 2022 stehen folgende Punkte:

  • Markzugangsvoraussetzungen in Europa
    – Hersteller- und Betreiberpflichten
    – Die Konformitätsvermutung
    – In 6 Schritten zur CE Kennzeichnung
  • Die rechtl./normative Landschaft in den USA
    – Hersteller-/Betreiberpflichten
    – Behörden
    – Gesetze zur Sicherheit von Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln
    – Die Normenlandschaft
  • Marktzugangsvoraussetzungen in USA
    – Analogien und Unterschiede zur EU
    – In 6 Schritten zur Betriebserlaubnis
    – Häufige Fehler, Beispiele
  • Produkthaftung in USA
    – Anspruchsgrundlagen
    – Was ist ein Produktfehler?
  • Anforderungen an die Benutzerinformationen
    – Betriebsanleitung
    – Sicherheitsinformationen am Produkt

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