Unternehmensnachfolge Neues Erbschaftssteuerrecht treibt deutschen Mittelstand zum Firmenverkauf
Die geplante Reform des Erbschaftssteuerrechts erschwert es mittelständischen Unternehmern, ihre Firma an Nachfolger aus der eigenen Familie zu übertragen — so jedenfalls die Einschätzung von Romke Bloksma, Geschäftsführer beim Unternehmensmakler Promecon.
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Kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Handels, der Dienstleistung sowie des Handwerks — stellvertretend für Motor und Beschäftigungszuwachs in unserem Land — sind nachweislich und aus unerklärbarem Grund in Gesellschaft und Politik nur wenig schutzwürdig. Eine andere Interpretation lässt die geplante Erbschaftssteuerreform jedenfalls nicht zu. Kaum sind die realitätsferne Lohnsummenregelung (die Lohnsumme darf in den folgenden zehn Jahren nach Übertragung des Unternehmens in keinem Jahr niedriger ausfallen als 70 Prozent des Durchschnittswerts der letzten fünf Jahre), Verschonungsabschläge (mit höchst problematischer Differenzierung zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Betriebsvermögen) und den Behaltensfristen für Unternehmerkinder (15 Jahre mit Fallbeileffekt) durch den Bundesfinanzhof (BFH) vorgestellt, häufen sich bei Unternehmensmaklern die Verkaufsinteressen von Inhabern kleiner und mittlerer Betriebe an fremde Dritte. Die sogenannten Verhaftungsregelungen sowie die Vor-Verhaftungsregelung zwingen Nachfolger zu völlig marktkonträrer und letztlich starrer Betriebsführung.
Das Erfolgsmodell vieler Hidden Champions aus dem Mittelstand ist gefährdet
Bei Promecon etwa stiegen die Verkaufsmandate gegenüber dem Vorjahr und damit gegenüber alter Regelung des Erbschaftssteuerrechts seit März 2008 signifikant um 65 Prozent. Ähnliche Zuwächse werden für die gesamte Branche der deutschen Unternehmensmakler und M&A-Consultants prognostiziert. Mit einem Ausverkauf deutscher, mittelständischer Betriebe aufgrund der hierzulande gesetzlich verordneten Belastungen und der nur schwer hinzunehmenden Einschränkungen bei Flexibilität und Reagibilität in globalen Märkten muss gerechnet werden. Das Erfolgsmodell vieler Hidden Champions der deutschen Industrie, Unternehmen an geeignete Nachfolger aus der eigenen Familie zu übertragen — und als Äquivalent dafür und häufig auch als einzige Altersvorsorge ratierliche, monatliche Zahlungen zur Lebens- und Alterssicherung von den unternehmensführenden Kindern zu erhalten —, gehört in Kürze, spätestens aber mit Wirksamkeit des neuen Erbschaftssteuerrechts ab Jahresbeginn 2009 der Vergangenheit an.
Die besten Aspiranten für die Nachfolge werden ausgebremst
Streng genommen bleibt nach der neuen Rechtssprechung nur der Verkauf an fremde Dritte und an Unternehmen aus gleichen oder artverwandten Branchen, die ein weiteres Standbein suchen oder ihre „economies of scale“ nun vortrefflich ausnutzen können. Die stärksten Wettbewerber im Kampf um interessante Unternehmen des Mittelstands — nämlich die Nachfolger aus den eigenen Reihen — werden zu unbedeutenden Akteuren degradiert. Offensichtlich liegt der steuerlichen Gesetzgebung mehr an der Auflösung stiller Reserven als an dem enormen Reservoir und dem Potential vieler kleiner und mittlerer Betriebe in Deutschland.
Es bleibt zu hoffen, dass der Finanzminister und Kollegen bei deutschen KMUs nicht das schnelle Geld im Auge haben, sondern die nachhaltige Langfristkomponente dieses Wirtschaftszweiges erkannt haben. Nicht die großen Unternehmen schaffen die technologischen Quantensprünge für den Verbraucher, sondern die vielen tausend Zulieferer und mittelständische Ideenschmieden in unserem Land. Gerade dem gesunden, einzelwirtschaftlichen, vorausschauenden und risikobereiten Unternehmergeist, der traditionell in kleineren und mittleren Betrieben vorherrscht, ist unser wirtschaftlicher Turnaround seit Mitte 2003, unser weltweit einzigartiger Exporterfolg und letztlich unser aller Wohlstand in der Gesellschaft geschuldet. Das neue Erbschaftssteuerrecht ist jedoch geeignet, diesen Erfolg zusammen mit der derzeit wieder verlangsamenden Konjunktur gänzlich aufzuheben.
Wir tun demzufolge gut daran und sind mithin im globalen Wettbewerb der Nationen intelligent beraten, zur Fortsetzung des Erfolgs deutscher mittelständischer Unternehmen eher das Betriebsergebnis moderat zu belasten und nicht die Unternehmen gänzlich selbst in Frage zu stellen.
Romke Bloksma, Promecon, Professional Mergers-Acquisition Consulting, Remshalden
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