Die Digitalisierung und das Eigentumsrecht für Daten Von Big Data zu Smart Data – wem gehören eigentlich die Daten?

Von Hans-Jürgen Bittermann

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Die Politik nimmt die Digitalisierung der Wirtschaft zu Recht sehr ernst – als Stichworte mögen die 2013 gestartete Initiative „Plattform Industrie 4.0“ und der „Nationale IT-Gipfel“ im November 2015 genügen. Ungeklärt bleibt bislang die Frage nach einem Eigentumsrecht für Daten. Muss das überhaupt reguliert werden? Eine gesetzliche Regelung sei vorerst nicht geboten, so ein Rechtsgutachten.

(© vege - Fotolia)

Das deutsche Recht kennt zwei Arten von Eigentum: Man kann eine Sache besitzen (eine Pumpe, ein Gebäude), und man kann im Besitz eines geistigen Eigentums sein (ein Patent, ein Buch). Daten sind aber weder materiell, noch sind sie von einzigartig geistiger Natur. Im Gegenteil: Daten sind auf Knopfdruck unbegrenzt reproduzierbar und – was ja in vielen Fällen sogar ihren eigentlichen Wert ausmacht – sie können mit anderen Daten verknüpft werden. Stichwort: Aus Big Data entstehen Smart Data.

Wem gehören nun aber die Maschinendaten, die bei der Umsetzung von Industrie 4.0 anfallen? Ist niemand Eigentümer solcher Daten?

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Der VDMA beschreibt das Dilemma anhand dieses Beispiels: Ein Hersteller produziert eine Maschine. Die Maschine verfügt über Sensoren, die ständig Daten über den Betriebszustand der Maschine und die Umgebung aufnehmen. Der Hersteller verkauft die Maschine an ein Unternehmen, das diesen Kauf über eine Bank finanziert – und die solange Eigentümerin der Maschine bleibt, bis der Kredit abbezahlt ist. Die Wartung der Maschine übernimmt ein Serviceunternehmen, das auf die durch die Maschine erzeugten Daten zugreifen muss und das Teile des Auftrags an ein Subunternehmen auslagert. Wer darf jetzt was mit diesen Daten machen?

Auch Großanlagenbau intensiviert Datenaustausch

Nicht nur produzierende Unternehmen können Daten für Optimierungen nutzen, auch die im VDMA organisierten Großanlagenbauer sehen im Einsatz von Industrie 4.0-Technologien einen wichtigen Hebel, um die Effizienz von Prozessen zu steigern. Das ergab eine Umfrage von Maexpartners unter Top-Managern des deutschen Großanlagenbaus: „Besonders groß ist das Potenzial nach Ansicht der Befragten in der Logistik, auf der Baustelle und im Engineering“, so Dr. Rainer Hauenschild, Sprecher der AGAB (VDMA Arbeitsgemeinschaft Großanlagenbau) und Chief Executive Officer Energy Solutions bei Siemens. Der Datenaustausch zwischen Anlagenbauern, Lieferanten und Betreibern wird sich in den kommenden Jahren deutlich intensivieren. Damit werden neben der Datensicherheit auch Haftungsfragen sowie auch hier die Frage der Eigentums- und Nutzungsrechte an den Daten stärker in den Blickpunkt rücken.

Braucht unser Recht ein Update?

Henriette Picot von der internationalen Anwaltskanzlei Bird & Bird richtete bei einem Ende September 2015 gemeinsam von der Dechema und Infraserv Gendorf (ISG) veranstalteten Kolloquium ihr Augenmerk auf genau diese Rechtsfragen. Picot hob hervor, dass das deutsche Recht kein zivilrechtliches Eigentum an Daten kenne – anders zum Beispiel als das US-amerikanische Recht. Dennoch könnten Daten rechtlichen Schutz genießen, z.B. auf Grundlage des Leistungsschutzrechts für Datenbankhersteller, des Wettbewerbsrechts oder des Strafrechts. „Eine umfassende Regelung lässt sich aber meist nur durch vertragliche Vereinbarungen erzielen“, so Picot.

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