R. Stahl Vorstand und Aufsichtsrat wollen Weidmüller-Übernahmeangebot nicht annehmen
Vorstand und Aufsichtsrat von R. Stahl haben ihre Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG zum am 20. Mai 2014 veröffentlichten Angebot von Weidmüller veröffentlicht. Darin empfehlen sie den R. Stahl-Aktionären einstimmig, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen und ihre Aktien nicht zum Verkauf einzureichen, denn der Angebotspreis sei finanziell nicht angemessen.
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Die Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde durch eine sogenannte Inadequacy Opinion von Ebner Stolz Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestätigt. Dabei wurde die finanzielle Angemessenheit des Übernahmeangebots mittels kapitalwertorientierten Verfahren überprüft und durch Multiplikatorverfahren plausibilisiert. In ihrer Beurteilung gelangt Ebner Stolz zu Eigenkapitalwerten je R. Stahl-Aktie, die oberhalb des Angebotspreises liege.
"Vorstand und Aufsichtsrat sind klar der Auffassung, dass das Übernahmeangebot nicht den Interessen der R. Stahl, der Aktionäre und der Arbeitnehmer gerecht wird. Wir haben in den vergangenen Jahren erheblich in den Ausbau des Unternehmens investiert und der Angebotspreis spiegelt nicht das Wachstums- und Ertragspotential von R. Stahl wider," erklärte Martin Schomaker, Vorstandsvorsitzender von R. Stahl.
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Weidmüller
Elektrokonzern will R.Stahl schlucken
Laut R. Stahl beabsichtigt keines der Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats, das Aktien der R. Stahl hält, das Übernahmeangebot anzunehmen. Das Unternehmen wird das Übernahmeangebot auch für die derzeit gehaltenen eigenen Aktien nicht annehmen (10 Prozent aller Aktien). Da auch Aktionäre der Gründerfamilien, die über mehr als 50 Prozent des stimmberechtigten Kapitals verfügen, sich in schriftlichen Vereinbarungen dazu verpflichtet haben, ihre Aktien nicht zu veräußern, ist nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu erwarten, dass das Angebot von Weidmüller in der vorliegenden Form erfolgreich sein wird.
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