EU-Maschinenverordnung Was Automatisierer jetzt wissen müssen
Anbieter zum Thema
Am 20. Januar 2027 tritt die Maschinenverordnung (2023/1230/EU) für Firmen in der EU in Kraft. Unternehmen sollten sich schon jetzt mit den neuen Bestimmungen auseinandersetzen.
Der Übergang der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Verordnung 2023/1230/EU stellt eine bedeutende Veränderung der gesetzlichen Anforderungen an Anlagen und zugehörige Technologien dar. Für Systemintegratoren beinhaltet die Verordnung strengere Anforderungen hinsichtlich der Einbindung von KI-gesteuerten Systemen, autonomen Maschinen und vernetzten Geräten. Für Endnutzer, vor allem für die Betreiber komplexer Maschinensysteme, ist es essenziell, sich auf die geplanten Änderungen vorzubereiten.
Das übergreifende Ziel der neuen Verordnung ähnelt dem der Vorgängerversion: Die Gewährleistung einer sicheren Konstruktion sowie eines verlässlichen Baus und einer gefahrlosen Verwendung von Maschinen stehen im Fokus. Die aktualisierte Verordnung will jedoch Lücken in der ursprünglichen Richtlinie schließen. Das gilt vor allem in Bezug auf fortschrittliche digitale Technologien und die Komplexität moderner Fertigungsabläufe. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören ein strukturierterer Ansatz für Konformitätsbewertungen, spezielle Bestimmungen zu Digitalisierung und Cybersicherheit sowie eine direkte rechtliche Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass nationale Umsetzungen erforderlich sind.
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und lesen Sie weiter
Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, müssen Sie registriert sein. Die kostenlose Registrierung bietet Ihnen Zugang zu exklusiven Fachinformationen.
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen