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LED-Licht ist unangenehm!
LED-Licht gibt es inzwischen mit unterschiedlichen Farbtemperaturen (=Lichtfarben). Von warm/gelblichem Licht ( rund 2.700-3.300 K) über neutralwei-ßem Licht (rund 4.000-5.000 K) bis hin zu tageslichtweiß (etwa 5.300-6.500 K). LED-Licht enthält keine Infrarot- und keine Ultraviolett Stahlen und wird im Rahmen eines Berichtes der europäischen Kommission selbst für lichtempfindliche Personen empfohlen.
50 W sind 50 W – so kann man doch auch Angebote unterschiedlicher LED-Leuchten leicht mit-einander vergleichen!
50 W sagt lediglich aus, dass die betreffende Leuchte eine Leistungsaufnahme von 50 W hat, d. h. 50 W verbraucht. Welche Helligkeit die Leuchte hervorbringt, lässt sich nur aus den Lumenangaben entnehmen. Dies können bei 50 W 3.900 Lumen oder aber auch sehr effizente und leistungsstarke 6.000 Lumen sein. Anders ausgedrückt: Eine bestimmte Lichtleistung kann mit höherer oder niedrigerer Leistungsaufnahme erreicht werden. Die Messgröße Lumen pro Watt bringt mehr Klarheit. Bei gleicher Lumenangabe wären somit 40 W besser als 50 W, da energieeffizienter.
Große Unterschiede wird es bei LED-Röhren doch nicht geben. Da muss man eben nur auf die richtige Länge achten!
Gerade bei LED-Röhren bringt es die Vielzahl von Angeboten mit sich, dass erhebliche Unterschiede in der Qualität bestehen. Nicht nur die Lichtleistung variiert dabei z.T. erheblich. Bei einer Röhre mit 1,50 m Länge bewegt sich das von bescheidenen 2.000 Lumen bis hin zu licht-starken 3.600 Lumen. Wichtig ist nicht zuletzt, dass die Röhren insgesamt den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, was leider nicht bei allen An-geboten am Markt der Fall ist. Am sichersten gelingt die Orientierung, wenn man sich bei LED-Röhren aus-schließlich auf VDE zertifizierte Produkte konzentriert und zur eigenen Sicherheit zusammen mit dem Angebot eine Kopie des Prüfzertifikates aushändigen lässt.
Bei der Beleuchtungsumrüstung auf LED läuft nichts davon. Das hat noch Zeit!
Aufgrund der „EUP Richtlinie für Büro-, Industrie- und Straßenbeleuchtung“ dürfen Natriumdampfaustauschlampen und ineffiziente Quecksilberdampflampen bereits ab 2015 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Ineffizienz dieser Hochdruckentladungslampen lässt eine Bevorratung von Leuchtmitteln zur Nutzungsverlängerung wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen. Somit ist eine zeitnahe Umrüstung geboten.
Die Umrüstung auf LED bindet Liquidität, die vorrangig für andere Vorhaben benötigt wird. Daher muss die Investition in die Beleuchtungsumrüstung zurückgestellt werden!
Abgesehen davon, dass im ersten Jahr oft bereits mehr als 1/3 der Investitionskosten durch Kosteneinsparungen eingespielt werden, gibt es die Möglichkeit der Investitionsfinanzierung über Leasing. Hierbei entsteht schon ab dem ersten Monat der Umrüstung ein Liquiditätsüberschuss. Das bedeutet: die durch die Umrüstung auf LED reduzierten monatlichen Stromkosten zuzüglich Leasingrate sind zusammen niedriger als die monatlich gezahlten Stromkosten zuvor.
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