Batterien sollen nicht nur in der Produktion nachhaltiger werden, sondern auch am Ende ihrer Lebensdauer. Tritt die Verordnung in Kraft, gilt sie in jedem Mitgliedsstaat der EU.
Das Leben einer Batterie soll grün werden. Dass Batterien und Akkus nicht mehr fest verbaut werden dürfen, stellt manchen Hersteller vor neue Herausforderungen.
(Bild: malp - stock.adobe.com)
Die Europäische Batterieverordnung könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten. Laut einer Mitteilung des Fachverbands der Bauelemente Distribution (FBDI) wurde eine finale Version der Verordnung veröffentlicht, welche die alte Batterie-Richtlinie 2006/66/EG vom 6.9.2006 ersetzen soll. Mit der neuen Verordnung sollen Batterien nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger werden.
Konkret zielt die neue Batterieverordnung darauf ab, die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und –effizienz sowie den Lebenszyklus von Batterien bezüglich Klimaneutralität und Umweltschutz zu verbessern. Der Fokus liegt dabei laut FBDI erstmals auf dem gesamten Lebenszyklus von Batterien, also vom Entwurf bis zum Ende der Lebensdauer. Für Unternehmen, die Batterien in der EU auf den Markt bringen, sei eine Sorgfaltspflichtpolitik nach internationalen Standards vorgesehen. Für KMU gebe es Ausnahmen.
Zu weiteren Maßnahmen zählen unter anderem Mindestsammelquoten für Gerätebatterien und LMT-Batterien, Recyclingquoten für Inhaltsstoffe, Rückgabepflicht für alle Altbatterien, Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit sowie die Vorgabe, Batterien und Akkus nicht mehr fest zu verbauen. Zudem werde die EU-Kommission bis zum 31.12.2030 die schrittweise Einstellung der Verwendung von nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien prüfen.
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Stand vom 15.04.2021
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