Sicherheitstechnik Die Konformität zur Maschinenrichtlinie richtig erklären
Was ist bei integrierter Sicherheitsechnik hinsichtlich der Maschinenrichtliche zu beachten? Beim Beantworten solcher Fragen helfen benannte Stellen dem Konstrukteur weiter, wie der TÜV Rheinland. Er kann das Prüfzeichen FS bescheinigen, ein Prüfzeichen, das weltweit als Nachweis für „Funktionale Sicherheit“ anerkannt ist.
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Wichtig in der Praxis sind Standard-Überwachungsfunktionen für Geschwindigkeit und Position. Und: Neben zahlreichen in der Norm gelisteten Sicherheitsfunktionen kann der Anwender auch selbst welche spezifizieren. Dabei muss der sichere Zustand eindeutig definiert sein. So gilt: Für Antriebe mit integrierter Sicherheitstechnik muss die Maschinenrichtlinie angewendet werden, wenn diese in Anwendungen verbaut werden, die unter die Maschinenrichtlinie fallen. Welche Direktiven müssen dabei für Antriebe betrachtet werden?
Abgesehen davon müssen auch die harmonisierten Standards entsprechend der anderen europäischen Richtlinien wie Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie angewendet werden. Abhängig vom Einsatz können weitere Richtlinien und deren harmonisierte Normen von Bedeutung sein.
Wie kann man die Konformität zur Maschinenrichtlinie erklären? Die neue europäische Maschinenrichtlinie listet in ihrem Anhang IV Produkte auf, von denen im Fehlerfall aufgrund ihrer Funktion besonders hohe Gefährdungen ausgehen. Aus diesem Grund werden für diese Produkte erhöhte Anforderungen für die Konformitätsbewertung gestellt. Hierfür bietet die neue Maschinenrichtlinie verschiedene Ansätze in Abhängigkeit ob harmonisierte Normen existieren oder nicht. Selbst bei Vorhandensein von harmonisierten Normen bestehen Gefahren der Fehlinterpretation von Anforderungen aufgrund von fehlender Erfahrung in der Sicherheitstechnik.
Eine benannte Stelle einschalten
Eine Fehlerinterpretation kann zu hohen Kosten für den Endanwender führen, wenn die integrierte Sicherheitstechnik gefährlich versagt und die Produktion dadurch gestoppt wird. Darüber hinaus ist der Ruf des Herstellers der Sicherheitskomponente in Gefahr und es können gegebenenfalls juristische Konsequenzen folgen. Aufgrund dieser Tatsachen ist die Akzeptanz auf dem Markt für selbstbewertete Produkte gering und die meisten Hersteller entscheiden sich daher eine benannte Stelle wie die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH für eine EG-Baumusterprüfung einzuschalten.
Die Abteilung “Automation, Software and Information Technologie” als akkreditiertes Prüflabor innerhalb der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, unterstützt Hersteller von Sicherheitsprodukten effektiv bei der EG-Baumusterprüfung.
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