RoHS im nationalen Recht „Problemstoffe“ raus – und die Konsequenzen

Autor / Redakteur: Matthias Vollmer* / Kristin Rinortner

RoHS ist nicht gleich RoHS. Mit dieser Herausforderung müssen sich weltweit agierende Unternehmen seit einiger Zeit auseinandersetzen. So trat am 1. März 2007 die so genannte China-RoHS-Verordnung in Kraft, die in einigen Punkten von der EU-Regelung abweicht. Der Beitrag zeigt Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Konsequenzen für deutsche Hersteller auf.

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Schon seit einigen Jahren nimmt der Trend zur „Wegwerf-Elektronik“ immer mehr zu – das ist gerade unter ökologischen Gesichtspunkten sicherlich keine positive Entwicklung. Um problematische Bestandteile in den entsprechenden Produkten weitestgehend zu reduzieren, gibt es seit Januar 2003 die EU-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen. Unter dem Schlagwort RoHS (Restriction of the use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment) ist diese Richtlinie nach und nach in nationales Recht umgesetzt worden.

Konsequenzen beim Umsetzen der RoHS-Richtlinie

So gilt in Deutschland seit dem 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das neben der RoHS-Richtlinie auch die EU-Direktive WEEE zur Reduktion und Entsorgung von Elektronikschrott beinhaltet. Konkrete Ziele von RoHS sind unter anderem das bleifreie Löten elektronischer Bauteile, das Verbot giftiger Flammhemmer beim Herstellen von Kabeln und das Einführen entsprechender Ersatzprodukte.

Bild 1: Für den chinesischen Markt gilt die RoHS-Kennzeichnungspflicht – „grün“ signalisiert, dass alle Grenzwerte eingehalten sind (Archiv: Vogel Business Media)

Die Umsetzung der RoHS-Richtlinie in nationales Recht bringt für Unternehmen wie die HARTING Technologiegruppe, die Handelsbeziehungen auf der ganzen Welt pflegt, Konsequenzen im Warenverkehr mit sich. Auch auf dem Wachstumsmarkt Asien wurde unter anderem in China (auch Japan und Korea haben eine RoHS-Version, Indien wird eine bekommen) eine RoHS-Richtline verabschiedet: In der Volksrepublik trat die so genannte „China RoHS“ (Management Methods for Controlling Pollution Caused by Electronic Information Products Regulation) am 1. März 2007 in Kraft. Auch hier ist die Industrie seitdem mit umfassenden Stoffverboten, Zertifizierungen, Zollkontrollen und Kennzeichnungspflichten konfrontiert.

Gemeinsamkeiten der europäischen und chinesischen RoHS

Zunächst einmal weisen die europäische und die chinesische Version der RoHS-Richtlinie in ihren wesentlichen Grundzügen eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf: Es existieren Stoffregulierungen für Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom (VI) sowie die Flammhemmer PBB (polybromierte Biphenyle) und PBDE (polybromierte Diphenylether) in Produkten der Elektro- und Elektronikindustrie. Diese Regelungen betreffen Hersteller, Importeure und Händler von Produkten, die in China bzw. im EU-Raum in Verkehr gebracht werden.

Sowohl in der EU als auch in China gelten die gleichen kritischen Grenzwerte (Blei, Quecksilber, Chrom (VI), PBB und PBDE 0,1%, Cadmium 0,01%). Aber: Diese Werte beziehen sich auf das homogene Material – und nicht auf das Gesamtprodukt. Ursprünglich durften all diese Substanzen in der EU-RoHS prinzipiell nicht in den Produkten enthalten sein. Diese Forderungen ließen sich jedoch produktionstechnisch nicht verwirklichen. Zudem hätte sich bei Erfüllen dieser Anforderungen analytisch nichts nachweisen lassen, weshalb die EU-Richtlinie im Jahr 2005 auf die jetzt geltenden Grenzwerte geändert wurde.

Unterschiede zwischen Europa- und China-RoHS

Bild 2: Han-Quick Lock ist ein Beispiel für die RoHS-konforme Produktion bei der HARTING Technologiegruppe (Archiv: Vogel Business Media)

Einen bedeutend größeren Einfluss auf den gegenseitigen Warenverkehr als die Gemeinsamkeiten in der Umsetzung der RoHS-Richtlinie in nationales Recht dürften unzweifelhaft die jeweiligen Unterschiede haben. Interessant sind hier insbesondere die Ausnahmen der Regel. So sind in der EU-RoHS-Richtlinie beispielsweise insgesamt 21 Ausnahmen definiert – wovon nur eine einzige die HARTING Technologiegruppe betrifft: Als Legierungselement in Stahl darf Blei mit einem Anteil von bis zu 0,35 gew.-%, in Aluminium mit einem Anteil von bis zu 0,4 gew.-% und in Kupferlegierungen mit einem Anteil von bis zu 4 gew.-% enthalten sein. Diese spezielle Ausnahme findet in der China-RoHS keine Entsprechung. Und auch die restlichen Ausnahmen aus der EU-Richtlinie gelten im chinesischen Pendant nur teilweise.

Hintergrund der zahlreichen Ausnahmen ist die Tatsache, dass sich die langfristige Zuverlässigkeit der durch die Richtlinie notwendigen neuen Produktionsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewerten lässt – insbesondere für sicherheitsrelevante Bereiche wie die Automobilindustrie, die Medizintechnik oder das Militär. Ziel ist es daher, die Richtlinie auf der Grundlage von künftigen Erfahrungswerten weiter zu verfeinern.

Markierungsvorschriften statt Stoffverboten

Ein weiterer Unterschied zwischen Europa und China: In der EU-RoHS werden Stoffverbote ausgesprochen, in China hingegen lediglich Markierungsvorschriften im Sinne der Kennzeichnung und Information. In den Geltungsbereich der China-RoHs fallen ferner auch „Electronic Information Products“, die durch eine so genannte Produktliste näher definiert werden. Diese Liste befindet sich derzeit allerdings noch im Aufbau. Durch sie soll festgelegt werden, für welche Produkte die Stoffbeschränkungen einzuhalten sind und eine Zertifizierung über akkreditierte Labore Voraussetzung für den Marktzugang ist.

Bild 3: Weiteres Beispiel für ein RoHS-konformes Harting-Produkt: der DIN-41612-Steckverbinder vom Typ C (Archiv: Vogel Business Media)

Für die jeweiligen Produkte dieser Liste gelten dann wie in der EU dieselben Stoffverbote – allerdings sind EU-weit die Kategorien „Medizinprodukte“ und „Kontrollinstrumente“ ausgenommen, während diese Kategorien in der China-RoHS voll erfasst sind, ebenso wie z.B. auch elektronische Bauelemente. Nicht zuletzt sieht die China-RoHS im Gegensatz zur europäischen Richtlinie auch für die Verpackung von Produkten das Einhalten der entsprechenden Grenzwerte vor.

Die EU-RoHS lässt es zu, dass in Europa/Deutschland in Einzelfällen im Einverständnis mit dem Kunden bzw. auf dessen ausdrücklichen Wunsch von der Einhaltung der Richtlinie abgewichen werden kann.

Kennzeichnen der Produkte in China ist Pflicht

Für den chinesischen Markt müssen die Produkte gekennzeichnet werden, wofür es unterschiedliche Markierungen gibt: Stehen die Zeichen auf „grün“, bedeutet dies, dass alle Grenzwerte eingehalten sind. Rot signalisiert, dass mindestens ein Grenzwert nicht eingehalten wird. In diesem Fall müssen dem Kunden in einer Produkterklärung zusätzlich detaillierte Informationen zu den sechs „Problemstoffen“ Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom (VI), PBB und PBDE mitgeteilt werden.

Nach dem derzeitigem Stand unterliegen Komponenten und elektronische Bauelemente nur dann den Kennzeichnungspflichten, wenn sie für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind. Wenn sie lediglich zur Weiterproduktion zugeliefert werden, entfallen die Markierungspflichten. Jedoch hat jeder Zulieferer die Pflicht, seinen Kunden mit allen Informationen zu versorgen, die dieser für die Kennzeichnung seiner Endprodukte benötigt.

Die Weitergabe der Information kann auf elektronischem Wege erfolgen (Internet, CD), der Kunde kann aber eine schriftliche Version anfordern. Da HARTING in China lediglich als Komponenten-Zulieferer für Industriekunden auftritt, entfällt die Kennzeichnungspflicht mit einem speziellen China-RoHS-Label. Das Unternehmen gibt jedoch hier eine Produkterklärung wie oben beschrieben ab.

Die EU-Kommission will bis Ende 2008 folgende Punkte prüfen und gegebenenfalls überarbeiten:

  • Das Einbinden der Geräte der Kategorie 8 und 9 (medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente) in den Geltungsbereich der RoHS.
  • Die Erweiterung der Liste von verbotenen Stoffen.

Bei der China-RoHS soll im Jahr 2008 der endgültige Produktkatalog erscheinen.

*Matthias Vollmer ist als Compliance Manager für Inhaltsstoffe bei HARTING in Espelkamp tätig.

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