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Auswirkungen der Digitalisierung für Unternehmen
Was heißt das aber nun für die Unternehmen, die sich mit der Digitalisierung ihrer Produkte, Anlagen und Verfahren befassen? In erster Linie müssen diese sich auch mit den patentrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Denn wenn man ein Schreiben mit der Behauptung erhält, es würden standardessentielle Patente verletzt werden, sollte man gewappnet sein, um kurzfristig und richtig reagieren zu können.
Ist man aufgrund erfolgreicher Entwicklungsarbeit selbst Inhaber solcher standardessentieller Patente, stellt sich die Frage der erfolgreichen Verwertung, denn aufgrund der kartellrechtlichen Einschränkungen muss einem Patentnutzer ein Nutzungsrecht zu FRAND-Konditionen eingeräumt werden. Dies kann man als Patentinhaber entweder passiv angehen, d.h. erst dann reagieren, wenn tatsächlich ein Wettbewerber anfragt – was selten der Fall sein wird – oder aber aktiv, und das Patent somit zur Generierung von Lizenzgebühren verwerten.
Es wird spannend sein, zu sehen, wer die Ersten sein werden, die sich mit dieser Frage beschäftigten werden. Es wird für diese Unternehmen aber hilfreich und sinnvoll sein, wenn sie sich zuvor bereits über die Chancen und Risiken der Materie informiert haben.
* Dr. Jan Phillip Rektorschek, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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