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Hygienegerecht konstruiert ganz ohne Totzonen
Diese Befehlsgeräte wurden explizit für den Einsatz in hygienesensiblen Bereichen entwickelt. Dabei wurden die Anforderungen zu Grunde gelegt, die im Anhang 1 der Maschinenrichtlinie für Nahrungsmittelmaschinen genannt sind.
Bezogen auf die Konstruktion der Maschine ergibt sich aus diesen Anforderungen in der Praxis unter anderem auch, dass Flächen und ihre Übergänge ausreichend glatt sein müssen, damit sich keine Totzonen bilden können, in denen sich Verschmutzungsreste ablagern. Auch die Verbindungen müssen so konzipiert sein, dass vorstehende Teile und versteckte Ecken auf ein Mindestmaß beschränkt sind.
Abgerundete Kanten und glatte Übergänge
Ganz ähnliche Forderungen lassen sich für hygienegerechte Schaltgeräte ableiten. Deshalb sind die Frontringe und die Stellteile der Baureihe N mit abgerundeten Kanten versehen, die in einem Winkel von 135 Grad auf die Frontplatte des Bedienteils treffen und keine Schmutzablagerungen zulassen. Bei den drehbaren Stellteilen bildet sich auch dann kein hygienekritischer Spalt, wenn der Bediener den Schalter dreht. Innerhalb der Schalterkonstruktion sind die Übergänge zwischen den einzelnen Komponenten ebenfalls hygienegerecht: Die Außenflächen der Gerätedichtungen gehen glatt in die freie Außenfläche des Stellteils über.
Auch die Werkstoffauswahl erfolgte mit Blick auf die Hygiene. Alle äußeren Teile sind aus thermoplastischen Kunststoffen gefertigt, die für den Einsatz im Lebensmittelbereich zugelassen sind. Die Frontringe sind galvanisch verchromt und somit glatt und reinigungsfreundlich. Die anderen Bauteile sind geschlossenporig und erschweren somit die Ablagerung von Verschmutzungen.
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