Produktfälschung Produkt-Piraten erhalten „Plagiarius“ für dreiste Fälschungen
Die Aktion Plagiarius e.V. hat auch in diesem Jahr den befürchteten Schmäh-Preis "Plagiarius 2016" an Hersteller und Händler besonders dreister Nachahmungen und Fälschungen prämiert. In der Frankfurter Konsumgütermesse „Ambiente“ im Congress Center der Messe Frankfurt wurden drei Hauptpreise, zwei Sonderpreise und fünf gleichrangige Auszeichnungen aus insgesamt 40 Einsendungen verliehen. Mit dabei waren auch die gefälschten FAG-Rillenkugellager „FAG 6012.2ZR.C3“ und INA-Schrägkugellager „INA 30/8-2RS“.
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Das Geschäft mit Plagiaten und Fälschungen ist ebenso lukrativ wie erfolgreich. Vom einfallslosen Kleinunternehmer bis hin zur organisierten Kriminalität profitieren viele vom Diebstahl geistigen Eigentums. Die Schäden seitens der Originalhersteller sind enorm, die Gefahren für Verbraucher ebenfalls. Das Internet gilt als „Turbo-Booster“: Die bequeme Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit großer Mengen vermeintlicher Markenprodukte zum Spottpreis aus aller Welt verführen zum Kauf. Leichtgläubige (Online-)Schnäppchenjäger bescheren den Fälschern milliardenschwere Gewinne.
So sehen Fälschungen aus:
Plagiarius: Nachahmer verdienen sich eine goldene Nase auf Kosten Anderer
Bereits seit 1977 vergibt die Aktion Plagiarius e.V. den gefürchteten Schmäh-Preis an Hersteller und Händler besonders dreister Nachahmungen und Fälschungen. Ziel des Vereins ist es, die unseriösen Geschäftspraktiken von Produkt- und Markenpiraten aus aller Welt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und Industrie, Politik sowie Verbraucher für die Problematik zu sensibilisieren. Trophäe ist ein schwarzer Zwerg mit goldener Nase – als Symbol für die exorbitanten Profite, die die Nachahmer sprichwörtlich auf Kosten kreativer Designer und innovativer Hersteller erwirtschaften.
Natürlich sagt die Auszeichnung mit dem „Plagiarius“ nichts darüber aus, ob die jeweilige Nachahmung im juristischen Sinne erlaubt oder aber rechtswidrig ist. Die Aktion Plagiarius kann und will kein Recht sprechen. Sie darf aber auf die Probleme betroffener Firmen aufmerksam machen und die Meinung äußern, „dass plumpe 1:1 Nachahmungen einfallslos und moralisch verwerflich sind“.
Vermeintliche Plagiatoren können Stellung nehmen
In dem Zusammenhang betonte der Verein „dass legale Wettbewerbsprodukte, die einem Trend folgen, sich aber optisch und technisch ausreichend vom Original unterscheiden und somit fairen Wettbewerb beleben, ausdrücklich erwünscht sind“. Bevor die Plagiarius-Jury aus allen Einsendungen die Preisträger wählt, werden die vermeintlichen Plagiatoren schriftlich auf ihre Nominierung hingewiesen und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Neben allgemeinen fallbezogenen Informationen fließen auch diese Reaktionen – sofern genutzt – mit in die Bewertung ein. Erfreulich ist, dass der hohe Bekanntheitsgrad des „Plagiarius“ auch dieses Mal wieder seine abschreckende Wirkung zeigte: Aus Angst vor öffentlicher Blamage haben einige der angeschriebenen Nachahmer noch vor der Jurysitzung eine Einigung mit dem Originalhersteller gesucht. Teils wurden Restbestände der Plagiate vom Markt genommen, Unterlassungserklärungen unterschrieben oder aber Lieferanten preisgegeben.
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