Industrielle Bildverarbeitung VDI und VDMA überarbeiten Richtlinienreihe

Quelle: VDMA

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Basis der Richtlinienreihe VDI/VDE/VDMA 2632 ist die Terminologie, die in Blatt 1 definiert und allgemeinverständlich erläutert wird. So soll die Projektabwicklung vereinfacht werden.

VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 2 hat sich vielfach bei der Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften bewährt. Blatt 3 gibt Tipps für die Abnahme von Bildverarbeitungssystemen und Blatt 3.1 stellt Methoden zur Prüfung der Klassifikationsleistung bei entsprechenden Systemen vor.
VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 2 hat sich vielfach bei der Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften bewährt. Blatt 3 gibt Tipps für die Abnahme von Bildverarbeitungssystemen und Blatt 3.1 stellt Methoden zur Prüfung der Klassifikationsleistung bei entsprechenden Systemen vor.
(Bild: Vitronic)

Die großen Industrieverbände haben Blatt 1 ihrer Richtlinienreihe VDI/VDE/VDMA 2632 überarbeitet. Laut einer Mitteilung wurde mit der Überarbeitung des 2021 veröffentlichten Entwurfs zum einen dem aktuellen Stand der Technik Rechnung getragen, zum anderen wurden grundlegende Begriffe konkreter und trennschärfer aufgeführt.

Bei der Richtlinienreihe geht es vor allem darum, Anwender und Lösungsanbieter bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. Wesentlicher Faktor für den Projekterfolg sei ein gemeinsames Verständnis von Nutzern und Anbietern zu Anforderungen, Rahmenbedingungen und der zu erbringenden Leistung des Bildverarbeitungssystems. Missverständnisse durch unscharfe Begriffe sollen mithilfe der Richtlinienreihe ausgeschlossen werden.

KI muss berücksichtigt werden

„Mit dieser Richtlinie haben wir ein neues grundlegendes Basisdokument, auf das wir bei der Revision der anderen Richtlinien der Richtlinienreihe aufbauen werden“, sagt der Vorsitzende des Zuständigen Fachausschusses Michael Heizmann. „Eine spannende Aufgabe, denn durch den Einsatz von KI in der industriellen Bildverarbeitung gilt es, eine ganz neue Klasse von Bildverarbeitungssystemen in unseren Richtlinien zu berücksichtigen.“

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