Grundlagenseminar Maschinen in den USA rechtssicher inverkehrbringen

Aktualisiert am 24.07.2023 Von Jan Vollmuth Lesedauer: 3 min

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Worauf es beim Inverkehrbringen von Maschinen in den USA ankommt, vermittelt das Grundlagenseminar „Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA“ der Vogel Akademie. Referent Markus Boxleitner erklärt die Hintergründe im Interview.

Das Seminar gibt einen Einblick in das amerikanische Produkthaftungsrecht und die Anforderungen an die Benutzerinformationen.
Das Seminar gibt einen Einblick in das amerikanische Produkthaftungsrecht und die Anforderungen an die Benutzerinformationen.
(Bild: © winnievinzence – stock.adobe.com)

In Übersee ist alles ein wenig anders: Auch für das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA gelten andere Regeln als in Europa. Mit seinem Grundlagenseminar „Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA“, das online am 21. November 2023 stattfindet, wendet sich Referent Markus Boxleitner an alle, die Maschinen oder elektrischen Betriebsmittel auf dem nordamerikanischen Markt anbieten möchten.

Was sein Seminarangebot für Hersteller von Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln so wichtig macht, erläutert Markus Boxleitner im Gespräch mit konstruktionspraxis.

Grundlagenseminar

Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen in den USA

Das Grundlagenseminar für Hersteller von Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln findet als Online-Seminar statt am 21. November 2023. Hier geht's zur Seminaranmeldung

Herr Boxleitner, warum ist das Thema des Seminars für Konstrukteure und Entwickler relevant?

Die USA sind ein wichtiger Wirtschaftspartner für die deutsche Industrie und insbesondere für den Maschinenbau. Es ist zu erwarten, dass die großen Unsicherheiten, die sich aufgrund der aktuellen Situation (Corona, Krieg in der Ukraine) ergeben, einen Einfluss auf die Wirtschaftsbeziehungen mit anderen großen Wirtschaftsräumen (China, EAC) haben werden, bzw. teilweise schon hat. Daher wird die Bedeutung des Handels mit den USA in der nächsten Zeit sicher noch stärker an Bedeutung gewinnen.

Da die USA bekannterweise nicht in Europa liegen und daher auch kein Teil der EU sind, gelten die uns gut bekannten Spielregeln zum Inverkehrbringen von Maschinen dort nicht. Dafür haben die USA eigene Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen, die jedes Unternehmen, das Maschinen in die USA importiert oder Niederlassungen in den USA hat, bekannt sein müssen.

Welche Probleme ergeben sich, wenn Konstrukteure und Entwickler mit dem Thema nicht vertraut sind?

Analog zur EU kann technische, aber auch rein formelle Nichtkonformität mit den geltenden Anforderungen ein Verkaufs- bzw. Inbetriebnahmeverbot zur Folge haben. Eine Nachrüstung stellt den Hersteller vor immense logistische, zeitliche und kostenmäßige Herausforderungen, was die ohnehin schon nicht üppige Marge sehr schnell in einen Riesenverlust umwandeln kann. Bei einem Produkthaftungsprozess sind solche Nichtkonformitäten, vor allem hinsichtlich der Anforderungen an die Betriebsanleitungen, ein „Elfmeter ohne Torwart“ für Klägeranwälte.

Der Referent

Markus Boxleitner

Nach dem Studium der Feinwerktechnik war Markus A. Boxleitner einige Jahre in der Entwicklung von medizintechnischen Systemen für die Heimbearbeitung tätig, bevor er sich im Bereich Technische Dokumentation selbstständig machte. Schnell entwickelte sich der Schwerpunkt von der Technischen Dokumentation weiter in den Bereich europäische und internationale Maschinensicherheit. Aktuell ist Markus A. Boxleitner Geschäftsführer der Structura GmbH und schult und berät Firmen in den Bereichen CE-Konformität, Risikobeurteilung und Technische Dokumentation. Außerdem unterrichtet an mehreren Hochschulen sowie Institutionen für die Erwachsenenbildung.

Welche Inhalte vermitteln Sie in Ihrem Seminar?

Ausgehend vom gut bekannten Verfahren in der EU zum Inverkehrbringen von Maschinen werden die Gemeinsamkeiten, aber vor allem die Unterschiede dargestellt und die wichtigsten gesetzlichen und normativen Anforderungen behandelt. Kleine Ausflüge in die Anforderungen an die sicherheitsrelevanten Informationen in Anleitungen und die Produkthaftung runden das Seminar ab.

Gibt es Praxisbeispiele, die das Thema griffig machen?

Ja, aber sicher. Ein typischer Fall ist zum Beispiel der Folgende: Eine 44-jährige Fließbandarbeiterin in den USA verklagt den Hersteller einer Verpackungsmaschine im Lebensmittelbereich. Sie gelangte mit der linken Hand in die Maschine, wodurch 2 Finger zerquetscht wurden. Der Hersteller einigte sich mit der Klägerin auf die Zahlung von insgesamt 1,96 Mio USD.

Kurz zusammengefasst: Was lernt der Teilnehmer im Seminar?

Nach dem Seminar werden die Teilnehmer wissen, wie die amerikanische Rechtslandschaft aufgebaut ist. Außerdem vermittle ich ihnen, wie sie in 5 Schritten zur erfolgreichen Inbetriebnahme einer Maschine in den USA kommen. Anschließend besitzen sie die erforderlichen Kenntnisse, wie sich teure Nachbesserungen vermeiden lassen und das Haftungsrisiko reduziert werden kann.

Vielen Dank, Herr Boxleitner.

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