Personalmanagement Qualifizierte Arbeitszeugnisse sind in globaler Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäß
Sollten die „qualifizierten Arbeitszeugnisse“ abgeschafft werden? Diese Frage stellt sich Frank Adensam in anbetracht der zahlreich ausgefochtenen Prozesse wegen Arbeitszeugnissen.
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Über 30.000 Prozesse werden Jahr für Jahr wegen Arbeitszeugnissen geführt. Dabei werden diese Dokumente, sieht man von der darin enthaltenen Tätigkeitsbescheibungen ab, von den Personalverantwortlichen kaum noch gelesen. Personalberater Frank Adensam plädiert für ein Abschaffen des „qualifizierten Arbeitszeugnisses“ - zumal kein anderes Land weltweit eine solche Arbeitszeugnis(un)kultur wie Deutschland kennt.
Klaus Schultz*, ehemaliger Leiter Qualitätsmanagement in der chemischen Industrie konnte es kaum glauben, als er im Beratungsgespräch beim Personalberater erfuhr, welche Botschaften er mit seinem Arbeitszeugnis in jeder Bewerbungsmappe mittransportierte. Schlagartig war ihm klar, warum seine Bewerbungskampagen so zäh und erfolglos verlief.
Chronologisch geschah folgendes: Drei Monate vor seinem Ausscheiden nach fünfjähriger erfolgreicher Tätigkeit als Leiter QM in einem großen Chemiekonzern verließ sein langjähriger Vorgesetzter das Unternehmen. Mit dem Nachfolger kam er nicht zurecht. Der allerdings schrieb ihm das Arbeitszeugnis für die gesamten fünf Jahre. Es war vernichtend. Dr. Schultz ließ sich rechtlich beraten und zog vors Arbeitsgericht. Es wurde um Formulierungen gestritten und nach zwei Kammerterminen einigte man sich auf einen Kompromiss.
Zwischenzeitlich bewarb sich Dr. Schultz erfolgreich bei einem kleineren Life-Science-Unternehmen und wurde dort angestellt. Das Arbeitszeugnis reichte er nach. Dieser neue Arbeitgeber musste zwei Jahre später Personal abbauen. So kam Dr. Schultz im Rahmen eines Outplacements zu uns in die Beratung. Ich sprach ihn schon zu Beginn des ersten Beratungsgesprächs auf die Ungereimtheiten in seinem Arbeitszeugnis an. Er war überrascht, dass sein Zeugnis trotz anwaltlicher Beratung immer noch unterschwellige Negativ-Botschaften enthielt und berichte mir die Geschehnisse bei seinem Vorarbeitgeber.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Gerichte
Solche und ähnliche Fälle sind Alltag in unserer täglichen Arbeit als Personalberater. Arbeitszeugnisse können Karrieren zerstören. Ob tatsächlich oder vermeintlich, ob absichtlich oder unabsichtlich, ob zu Recht oder zu Unrecht - darüber streiten sich ausscheidende Mitarbeiter zuerst persönlich mit ihren Vorgesetzten und ihren Personalbetreuern und später dann über ihre Juristen vor den Arbeitsgerichten.
Jahr für Jahr werden vor den deutschen (Landes-) Arbeitsgerichten über 30.000 Verfahren nur wegen Streitigkeiten rund um das Arbeitszeugnis geführt. Und deutsche Arbeitsgerichte haben täglich hundertfach darüber zu entscheiden,
- ob ein Arbeitszeugnis gefaltet in einem Briefumschlag zugestellt werden darf (darf es nicht),
- ob die bescheinigte Zufriedenheit „voll“ oder „vollst“ war, in welcher Reihenfolge das Verhalten des Mitarbeiters in Bezug zu Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern zu formulieren ist und
- ob ein ausscheidender Angestellter das Recht auf einen Abschlusssatz hat, in dem „persönlich und beruflich alles Gute und viel Erfolg“ gewünscht wird.
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