Bevor der TÜV kommt! Neue Normen - Teil 1 Die Entwicklung der Maschinensicherheit – ein geschichtlicher Abriss
Die zum Teil komplexen Normen im Bereich der Maschinensicherheit verwirren Maschinenbauer, wenn es heißt: „Mein Gerät soll die Anforderungen der aktuellen Normen erfüllen, am besten mit einer Prüfung durch den TÜV“. Der erste Teil dieser Serie vermittelt ein Grundverständnis in das Regelwerk des Bereichs „Sicherheit von Maschinen“.
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Bei der Entwicklung der Maschinensicherheit bilden die Gefahren- und Risikoanalyse die Basis. Erst Ende des neunzehnten Jahrhunderts wurden in verschiedenen Industriebereichen Verfahren entwickelt, die von Maschinen und Anlagen ausgehenden Risiken und Gefahren vorbeugend zu analysieren, um sie danach weitgehend zu vermeiden. Dies betraf Dampfkessel mit den zugehörigen Nebenaggregaten und chemische Anlagen. So hieß der TÜV bei seiner Gründung 1872 auch noch DÜV (Dampfkessel-Überwachungs-Verein).
Bereichsweise entwickelten sich verfahrensspezifische Risiko- und Gefahrenanalysen, deren Wege und Mittel unterschiedlich und nicht allgemein anwendbar waren. Ihre praktische Umsetzung lag stets im freien Ermessen des Herstellers, ohne dass dafür rechtlich bindende Anforderungen bestanden oder in Rechtsnormen gefordert wurden. Andererseits wurden auch die Forderungen an Vorsorge- und Vorbeugemaßnahmen zum Verhindern von unerwünschten Abläufen und Ereignissen im Gewerberecht des geregelten Bereichs laufend verschärft und erweitert.
Vorgaben für konstruktive Einzelheiten
Der Maßstab war hierbei stets die nach dem Stand der Technik in der Praxis erreichbare Sicherheit, die in allgemeinen Anforderungen nicht konkret zu erfassen ist, sondern im Einzelfall produktspezifisch und anwendungsbezogen mit konkreten technischen Vorgaben ermittelt werden muss.
Die für Sicherheit und Unfallverhütung in den Betrieben zuständigen Berufsgenossenschaften griffen diese Problematik auf und formulierten in ihren Unfallverhütungsvorschriften einzelne maschinen- und anlagenspezifische Vorgaben für konstruktive Einzelheiten. Diese galten jedoch nur bereichsbezogen.
1971: DIN 31000 In dem Bemühen, allgemeine Sicherheitsanforderungen zu formulieren und ihre Umsetzung von der Freiwilligkeit der einzelnen Hersteller unabhängig zu machen, entstanden Leitsätze, deren wichtigste, die DIN 31000 („Allgemeine Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse“), sowohl für Maschinen als auch für elektrotechnische Erzeugnisse galt.
1989: DIN V 19250 (DIN V 19251:1993)
Mit der DIN V 19250 wurde im Jahre 1989 zum ersten Mal eine grundlegende, anwendungsunabhängige Methode zur Ermittlung des Risikos für Personen an einer Maschine vorgestellt, der Risikograph, welcher in Anforderungsklassen (AK1 bis AK8) für Sicherheitssysteme resultierte. Dies war der erste Versuch dem Anwender vorzuschreiben, die Risiken zu analysieren und die Sicherheitsintegrität des notwenigen Sicherheitssystems zu bestimmen.
Bis zum Jahr 1980 hatte nahezu jede Anwendung auch in der Maschinensicherheit ihre eigenen Vorschriften. Die Sicherheitsanforderungen an verschiedene Applikationen waren aufgrund verschiedener Interessensverbände trotz vergleichbarem Risiko unterschiedlich. Einheitliche Anforderungen bei gleichem abzusicherndem Risiko gab es nicht.
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