Es ist heiß und in deutschen Büros wird bei über 30 Grad ordentlich geschwitzt. Welche Pflichten Arbeitgeber dabei gegenüber ihren Angestellten bei extremen Temperaturen haben, erläutert Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences.
Hitzewelle reiht sich an Hitzewelle. Für Arbeitnehmer kann der Sommer schnell zur Belastung werden.
(Bild: Diego Cervo - stock.adobe.com)
So etwas wie „Hitzefrei“ gibt es im Arbeitsrecht nicht, räumt der Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft Peter Wedde gleich zu Beginn ein. Laut einer Mitteilung der Frankfurt University of Applied Sciences ist der Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, geeignete Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen. Nach der Arbeitsstättenverordnung müsse dort jedoch eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen.
Konkretere Vorgaben finden sich laut Wedde in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“. Steigen Außen- und die Innentemperaturen über 26 Grad Celsius, müssen Arbeitgeber spezifische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen, die schwere körperliche Arbeit verrichten oder die schwere Arbeits- oder Schutzbekleidung tragen müssen. Bei mehr als 30 Grad müssen diese Schutzmaßnahmen auf alle Beschäftigten ausgedehnt werden.
Umzug in kühlere Räume
Welche Maßnahmen das sind, hänge von der individuellen Arbeitssituation ab. Vorgeschrieben ist ab 30 Grad Celsius eine ausreichende Versorgung mit kostenlosen Getränken. Erreicht die Raumtemperatur 35 Grad, dürfe in Betrieben nur noch beim Vorhandensein spezifischer Vorkehrungen wie etwa Luftduschen oder Wasserschleiern gearbeitet werden. Gleiches gelte für besonders hitzebelastete Arbeitsplätze im Freien, etwa im Bereich des Straßen- oder Landschaftsbaus. Können bei diesem Temperaturniveau notwendige Schutzmaßnahmen nicht getroffen werden, führt dies zu einem indirekten „Hitzefrei“, so Wedde.
Bei Raumtemperaturen von mehr als 35 Grad dürfe in Büros oder Werkhallen nicht mehr gearbeitet werden. Arbeitgeber können Beschäftigte jedoch in kühlere Räume umsetzen, wenn dies möglich ist. Ist es überall zu heiß, bleibe nur noch, sie nach Hause zu schicken. Ihre Lohn- oder Gehaltsansprüche bestehen laut dem Professor in diesen Fällen fort.
(ID:49610526)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.