Arbeitsrecht Zu heiß am Arbeitsplatz? Diese Pflichten haben Arbeitgeber

Quelle: Frankfurt University of Applied Sciences Lesedauer: 1 min

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Es ist heiß und in deutschen Büros wird bei über 30 Grad ordentlich geschwitzt. Welche Pflichten Arbeitgeber dabei gegenüber ihren Angestellten bei extremen Temperaturen haben, erläutert Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences.

Hitzewelle reiht sich an Hitzewelle. Für Arbeitnehmer kann der Sommer schnell zur Belastung werden.
Hitzewelle reiht sich an Hitzewelle. Für Arbeitnehmer kann der Sommer schnell zur Belastung werden.
(Bild: Diego Cervo - stock.adobe.com)

So etwas wie „Hitzefrei“ gibt es im Arbeitsrecht nicht, räumt der Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft Peter Wedde gleich zu Beginn ein. Laut einer Mitteilung der Frankfurt University of Applied Sciences ist der Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, geeignete Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen. Nach der Arbeitsstättenverordnung müsse dort jedoch eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen.

Konkretere Vorgaben finden sich laut Wedde in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“. Steigen Außen- und die Innentemperaturen über 26 Grad Celsius, müssen Arbeitgeber spezifische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen, die schwere körperliche Arbeit verrichten oder die schwere Arbeits- oder Schutzbekleidung tragen müssen. Bei mehr als 30 Grad müssen diese Schutzmaßnahmen auf alle Beschäftigten ausgedehnt werden.

Umzug in kühlere Räume

Welche Maßnahmen das sind, hänge von der individuellen Arbeitssituation ab. Vorgeschrieben ist ab 30 Grad Celsius eine ausreichende Versorgung mit kostenlosen Getränken. Erreicht die Raumtemperatur 35 Grad, dürfe in Betrieben nur noch beim Vorhandensein spezifischer Vorkehrungen wie etwa Luftduschen oder Wasserschleiern gearbeitet werden. Gleiches gelte für besonders hitzebelastete Arbeitsplätze im Freien, etwa im Bereich des Straßen- oder Landschaftsbaus. Können bei diesem Temperaturniveau notwendige Schutzmaßnahmen nicht getroffen werden, führt dies zu einem indirekten „Hitzefrei“, so Wedde.

Bei Raumtemperaturen von mehr als 35 Grad dürfe in Büros oder Werkhallen nicht mehr gearbeitet werden. Arbeitgeber können Beschäftigte jedoch in kühlere Räume umsetzen, wenn dies möglich ist. Ist es überall zu heiß, bleibe nur noch, sie nach Hause zu schicken. Ihre Lohn- oder Gehaltsansprüche bestehen laut dem Professor in diesen Fällen fort.

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