Smart Meter Rollout für Smart Meter kann jetzt beginnen

Jetzt hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den offiziellen Startschuss für Smart Meter gegeben. Drei Hersteller haben ein Zertifikat bekommen. Doch was ist beim Einbau zu berücksichtigen und wer muss überhaupt ein Smart Meter verwenden?

Der Energieverbrauch wird bisher über die klassischen Ferraris-Zähler gemessen. Ab jetzt kann der Einbau der Smart Meter erfolgen.
Der Energieverbrauch wird bisher über die klassischen Ferraris-Zähler gemessen. Ab jetzt kann der Einbau der Smart Meter erfolgen.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der Startschuss für das Rollout intelligenter Messsysteme, den sogenannten Smart Meter, ist gefallen. Mit der am 31. Januar veröffentlichten Marktanalyse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat es die technische Möglichkeit zum Einbau von Smart-Meter-Gateways als Herzstück des intelligenten Messsystems festgestellt. Jetzt haben die grundzuständigen Messstellenbetreiber drei Jahre Zeit, um 10 Prozent der Pflichteinbauten abzuarbeiten. Danach weitere fünf Jahre für die 100 Prozent. „Nach einem jahrelangen Prozess kann nun die systematische Einführung intelligenter Messsysteme beginnen und eine zentrale Säule der Energiewende realisiert werden“, sagte Anke Hüneburg, Bereichsleiterin Energie im ZVEI.

Mit der Marktanalyse bestätigt das BSI, dass die zertifizierten Smart-Meter-Gateways die hohen Sicherheitsanforderungen sowie eich-rechtlichen Bedingungen erfüllen. Die Smart-Meter-Gateways wurden nach Anwendungsfällen differenziert freigegeben. „Hier hätten wir uns durchaus ein offensiveres, innovationsfreundlicheres Ergebnis gewünscht, denn technisch ist bereits heute nachweislich viel mehr möglich“, bewertet Hüneburg die Marktanalyse. Das Potenzial, das sich durch die hochsichere Kommunikationsplattform des Smart-Meter-Gateways biete, müsse breit nutzbar gemacht werden. Der Prozess dazu müsse schneller und unkomplizierter laufen als bisher.

Drei Hersteller erhalten Zertifikat vom BSI

Von Seiten des BSI hatte EMH Metering aus Mecklenburg-Vorpommern das dritte Zertifikat erhalten. Das zweite Zertifikat erhielt die Firma Sagemcom Dr. Neuhaus und das erste Zertifikat der Hersteller PPC vor bereits über einem Jahr.

Peter Heuell, Geschäftsführer der EMH: „Endlich fällt der Startschuss, um die Infrastruktur für ein digitales Energiesystem auszurollen. Wir bedauern, dass die Aufgabe des Schaltens von EEG-Anlagen es nicht in die erste Runde des Rollouts geschafft hat. Das EEG muss jetzt schnell angepasst werden, damit Smart Meter diese wichtige Aufgabe erfüllen können. Technisch sind sie dazu längst in der Lage. Entscheidend ist, dass Messstellenbetreiber jetzt leistungsstarke Geräte einbauen, mit denen sie dann langfristig für neue Geschäftsmodelle gerüstet sind. Gleichzeitig müssen die Standards geschaffen werden für weitere Anwendungen, wie die E-Mobility.“

Was ist beim Einbau zu berücksichtigen?

Ein Strom-Smart-Meter für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen im Einfamilienhaus kostet pro Jahr in der Regel maximal 60 Euro. Das Sparpotenzial liegt laut Studien im Schnitt bei 60 bis 150 Euro. Pro Haushalt können zwischen 100 und 260 kg CO2 vermieden werden.

Wer Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist, kann auch freiwillig ein Smart Meter einbauen lassen. Mieter können das für Strom noch bis Ende des Jahres selbst entscheiden. Danach ist es Sache des Vermieters.

Freiwilliger Einbau eines Smart Meters

Für den freiwilligen Einbau eines Smart Meters gibt es zwei Ansprechpartner:

  • Messstellenbetreiber mit Smart-Meter-Angebot oder
  • Stromanbieter mit Tarifen inklusive Smart Meter.

Allerdings gelten bei einem solchen freiwilligen Wechsel keine gesetzlichen Preisobergrenzen für Smart Meter. Für Umbauten am Zählerkasten oder andere Zusatzleistungen gelten generell keine Preisobergrenzen. Bei der Auswahl eines Messstellenbetreibers oder Stromtarifs mit Smart Meter sollten Eigentümer und Mieter auch auf Schnittstellen achten. Denn nur wenige Smart Meter lassen sich bisher mit anderen Geräten wie privaten Ladesäulen für Elektroautos, Wärmepumpen oder Smart-Home-Zentralen verbinden.

Wer ein Smart Meter einbauen muss

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird die allgemeine Zulassung für Smart Meter erteilen. Damit greift die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Smart Metern für Strom. Sie gilt:

  • für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr,
  • für Betreiber von stromerzeugenden Anlagen wie Solaranlagen mit einer Nennleistung von über 7 Kilowatt (kW) und
  • für Nutzer von Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung mit verringertem Netzentgelt.

Ab 2020 liegt die Entscheidung über den Einbau von digitalen Stromzählern (Smart Meter ohne Kommunikationsmodul) bei den Messstellenbetreibern, ab 2021 auch bei den Vermietern. Dann ist der Einbau zu dulden.

Lesetipps Smart Meter

Marktanalyse „Smart Metering Systems“ vom BSI (externer Link)

Dieser Beitrag stammt von unserem Partnerportal Elektronikpraxis.de.

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