Smart Factory Was es beim Einsatz von privaten 5G-Netzen zu beachten gilt
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Industrie 4.0 lässt sich in vollem Umfang nur mit kabelloser Kommunikation umsetzen. 5G soll es möglich machen. Aber: Wie erhält man es, was kostet es und wem nützt es überhaupt?

Was 5G in der finalen Ausbaustufe auch für die Automatisierungsbranche verspricht, ist verheißungsvoll: Gigantische Datenraten bei minimalen Latenzzeiten, die die Möglichkeit für kabellose Echtzeitanwendungen schaffen. Dabei machen verschiedene Anwendungsprofile die Nutzung von 5G in unterschiedlichen Einsatzfällen möglich:
- Mit Enhanced Mobile Broadband (eMBB) werden Spitzendatenraten über 10 Gbit/s möglich.
- Ultra Reliable Low Latency Communication (URLLC) unterstützt Latenzzeiten unter 1 ms und bietet eine Verfügbarkeit von über 99,999 % (das bedeutet auf zehn Jahre gerechnet gerade mal eine Stunde Stillstand).
- Mit massive Machine-type Communication (mMTC) lassen sich batteriebetriebene Geräte über zehn Jahre betreiben und bis zu 1 Mio. Geräte / km2 anbinden.
All diese Vorteile können Unternehmen nun auf dem eigenen Gelände in privaten 5G-Netzen nutzen, wenn sie dazu die passenden Lizenzen erwerben. Diese Campus-Netze schaffen Raum für die intelligente Fabrik der Zukunft. Die Skepsis, die mit der Nutzung eines Fremdnetzes einhergeht, fällt mit dem privaten Netz endgültig weg.
Was kostet 5G? Erwerb + Gebühren + laufende Kosten
Seit dem 21.11.2019 können nun Frequenzen für lokale Anwendungen beantragt werden. Die Bundesnetzagentur stellt die Antragsformulare dazu auf ihrer Webseite bereit. Die Ausgaben setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den einmaligen Kosten für die Frequenzzuteilung, laufende Frequenznutzungsbeiträge, Planung und Aufbau der Kommunikationsinfrastruktur, also Anschaffung der notwendigen Hardware sowie den Kosten, die für Instandhaltung und Betrieb des 5G Netzes entstehen. Dabei berechnet sich die einmalige Gebühr für die Frequenzzuteilung nach folgender Formel: Lizenzgebühr = 1000 + B x t x 5 x (6 x a1 + a2)
In die Formel gehen ein, die beantragte Bandbreite (B: zwischen 10 und 100 MHz), der Zeitraum (t) für den die Frequenz beantragt wird, sowie die Fläche (a) in km² auf der das private Netz genutzt werden soll. Zuteilungsgebiete auf Siedlungs- und Verkehrsflächen – in der Regel also die dicht besiedelten Gegenden und Industriegebiete – fallen unter a1 und werden mit dem Faktor 6 gewichtet, sonstige Flächen unter a2. So wird die Anschaffung beispielsweise auch für Land- und Forstwirtschaft attraktiv. Konkret bedeutet das: Wer in einer Siedlungs- und Verkehrsfläche 100 MHz für fünf Jahre und eine Betriebsfläche von 0,5 km² beantragt, zahlt dafür einmalig 8.500 Euro (1000 + 100 x 5 x 5 x (6 x 0,5 + 0)).
Dazu kommen laufende Frequenznutzungsgebühren. Sie bestehen aus Frequenznutzungsbeiträgen gemäß §143 Abs. 1 TKG (Telekommunikationsgesetz) sowie Beiträgen gemäß §31 EMVG (Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit) und §35 FUAG (Gesetz über Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt). Diese Gebühren werden rückwirkend auf ein Jahr erhoben und die Höhe wird nach der jeweils geltenden Frequenzschutzbeitragsverordnung bestimmt. Bislang gelten die Werte ähnlicher Nutzergruppen aus dem Vorjahr als Orientierungswert.
Dazu kommen die Kosten für Planung, Anschaffung und Errichten der eigenen Kommunikationsinfrastruktur, die im Wesentlichen von der Größe des Campus sowie der jeweiligen Anwendung bestimmt werden. Wie beim Betrieb kabelgebundener Netzwerke müssen natürlich auch noch Kosten für Instandhaltung des Kommunikationsnetzwerkes eingeplant werden.
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5G-Technologie
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Planung und Hardware für private 5G Netze
Bei Planung privater Campusnetze unterstützen entsprechende Planungsfirmen und Systemintegratoren. Sie klären den realen Bedarf, helfen bei der Antragsstellung, sorgen dafür, dass das Netz den Vorgaben der Bundesnetzagentur gerecht wird, übernehmen den praktischen Aufbau u.v.m.
So hat das schwedische Unternehmen Ericsson ein Partnerportal aufgebaut. Hier helfen Partner sowohl beim Aufbau der Kommunikationsinfrastruktur auf dem Firmengelände als auch bei der Umsetzung von 5G-Kommunikation für die einzelnen Maschinen und Anlagenteile. HMS Industrial Networks (Karlsruhe) beispielsweise ist zertifizierter Partner für Produkte zur Kommunikation in der Fabrikautomation. Um Maschinenbauern die Integration von 5G so einfach wie möglich zu machen, unterstützt das Unternehmen mit Beratung und passenden Komponenten:
Die Anybus Wireless Router kombinieren Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit größerer Mobilität und einer niedrigeren Latenzzeit für drahtlose Netzwerke. Sie werden derzeit für LTE und WLAN angeboten, eine 5G-Variante ist in Planung. In der Proof-of-Concept-Phase sind momentan der HMS Wireless Bolt, ein Funk-Gateway für den direkten Maschinenzugriff via 4G/5G. Gleiches gilt für Switches, mit denen sich Maschinen direkt ans 5G-Netz anbinden lassen.
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5G
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Auch Bridges für eine kabellose Profinet- und Profisafe-Nutzung über 5G sind in Arbeit. Interessant sind diese Lösungen sowohl für Unternehmen, die bestehende Anlagen fit für die Zukunft machen wollen als auch, wenn beim Bau neuer Standorte auf zukunftsfähige Kommunikationstechnik gesetzt werden soll.
Weitere Informationen zu den Frequenzen für das Betreiben regionaler und lokaler drahtloser Netze, den Entwurf der zukünftigen Rahmenbedingungen für 5G Anwendungen: hier.
* Thilo Döring, Geschäftsführer, HMS Industrial Networks, Karlsruhe
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