Trends der Normenlandschaft, Teil 2 „Sich frühzeitig über die Auswirkungen der neuen Maschinenverordnung informieren"

Quelle: Pilz GmbH & Co. KG Lesedauer: 3 min

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Spätestens bis zum 14. Januar 2027 muss die EU-Maschinenverordnung verbindlich angewendet werden. Klaus Dürr, Vice President der Standards Group bei Pilz, erläutert die wichtigsten Änderungen, was diese bedeuten und was Maschinenhersteller und -betreiber jetzt tun können.

Klaus Dürr, Vice President Standards Group bei Pilz
Klaus Dürr, Vice President Standards Group bei Pilz
(Bild: Pilz GmbH & Co. KG)

Herr Dürr, was sind die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Maschinenverordnung?

Dazu zähle ich diese vier: besonders gefährliche Maschinen, wesentliche Veränderung, digitale Betriebsanleitung, Industrial Security.

Zu den besonders gefährlichen Maschinen: Die neue Maschinenverordnung listet unter Anhang I, Part A sechs Maschinenkategorien unter „potentially high risk machinery“ (– in der Maschinenrichtlinie war dies bisher unter Anhang IV zu finden) – unter anderem im Bezug zur künstlichen Intelligenz –, für die Maschinenhersteller nicht mehr wie bisher eine Konformität in Verbindung mit einer harmonisierten Norm selbst erklären können. In Zukunft muss dafür eine benannte Stelle hinzugezogen werden. Für Maschinenkategorien, die in Part B gelistet sind, kann jedoch weiterhin mithilfe der internen Fertigungskontrolle in Kombination mit einer harmonisierten Norm die Konformität zur Maschinenverordnung erklärt werden.

Wie sieht es bezüglich der wesentlichen Veränderung aus?

Die Verordnung wurde um Begriffsbestimmungen zur Definition einer wesentlichen Veränderung von Maschinen erweitert. Ein erneutes Konformitätsbewertungsverfahren ist für die Sicherheit von Maschinen immer dann erforderlich, wenn eine Maschine tiefgreifend technisch verändert wird. Dabei wird (Kapitel 2, Artikel 18) klargestellt, dass diejenige Person, die eine Maschine wesentlich verändert, alle Herstellerpflichten zu erfüllen hat.

Und welche Änderung gibt es im Hinblick auf die digitale Betriebsanleitung?

Die Lieferung der Betriebsanleitung in digitaler Form ist jetzt zugelassen. Auf Wunsch des Kunden wird der Hersteller verpflichtet, die Betriebsanleitung in Papierform zur Verfügung zu stellen (Artikel 10 (7)). Zudem wurde eine verbindliche Kennzeichnungspflicht auf der Maschine und in den Begleitunterlagen mit Hinweis auf die digitale(n) Zugriffsmöglichkeit(en) eingeführt. Daneben wurde auch eine digitale EU-Konformitätserklärung zugelassen. Unvollständige Maschinen dürfen ebenfalls mit digitaler Montageanleitung und digitaler Einbauerklärung geliefert werden.

Buchtipp: Die neue EU-Maschinenverordnung

Das Buch vermittelt einen schnellen Überblick über die Neuerungen in der EU-Maschinenverordnung. Es weist auf wichtige Änderungen bei der praktischen Anwendung des Regelwerks hin und zeigt die notwendigen innerbetrieblichen Anpassungen in der Konstruktion und Dokumentation auf. Dazu werden digitale Dokumente wie der Guide der Europäischen Kommission, Volltexte einschlägiger EU-Verordnungen, Interpretationspapiere und Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.

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Sie zählten noch die Industrial Security auf. Was hat es damit auf sich?

Innerhalb der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Anhang III stellt die Maschinenverordnung neu Anforderungen an die Cybersecurity unter 1.1.9 „Protection against corruption“. Bedrohungen durch Cybersecurity dürfen die Sicherheitsfunktionen der Maschine nicht beeinträchtigen. So wird die Industrial Security verpflichtendes Element für die Sicherheit von Maschinen und ist nicht länger nur Auslegungssache des Inverkehrbringers der Maschine. Hersteller werden ihre bestehenden Sicherheitskonzepte für Safety und Security hinsichtlich dessen überarbeiten müssen.

Was bedeuten die Änderungen?

Für neue Maschinen bedeutet es, dass die Hersteller jetzt 42 Monate Zeit haben, den veränderten Vorgaben vollständig zu entsprechen, um damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Daher wurde diese „Übergangsfrist“ von 42 Monaten auch lange verhandelt. Diese wird dann ab 14. Januar 2027 (Stichtagsregelung) fällig. Ab diesem Tag muss die verpflichtende Anwendung der Maschinenverordnung auch in der Konformitätserklärung bestätigt werden. Falls dies bis dahin nicht der Fall ist, verstößt der Hersteller gegen ein geltendes EU-Gesetz.

Was können Maschinenhersteller und -betreiber jetzt tun?

Ich empfehle jedem, sich frühzeitig mit den Änderungen sowie den Auswirkungen auf die eigene Herstellung von Produkten zu informieren. Pilz unterstützt seit Jahren Hersteller von Maschinen mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot für Maschinensicherheit von der Sicherheitsanalyse über Validierung bis zur CE-Kennzeichnung. Meine Kolleginnen und Kollegen beraten Kunden bei einer wesentlichen Veränderung an Maschinen und Anlagen nach den Anforderungen der Maschinenverordnung. Auch die neuen normativen Anforderungen an Security haben sie im Blick. Dafür erweitert Pilz aktuell sein Dienstleistungsangebot um entsprechende Schulungen im Bereich Industrial Security.

 

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