NAT-Gateways und Maschinenfirewalls
Schlanke Lösungen für cybersichere Maschinen

Quelle: Helmholz 5 min Lesedauer

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Keine neue Maschine kommt mehr ohne eigenes Maschinennetzwerk aus. Spätestens mit neuen Vorgaben wie der IEC 62443 und der Europäischen Maschinenverordnung werden entsprechende Cybersecurity- Maßnahmen für jeden Pflicht, der Maschinen in Verkehr bringt. Damit sind praktikable Lösungen für cybersichere Maschinen gefragt – so wie das Industrial NAT-Gateway Wall IE von Helmholz.

Die leicht zu konfigurierenden NAT-Gateways bzw. Maschinenfirewalls der Wall-IE-Serie von Helmholz bieten mit wenig Aufwand maßgeschneiderten Schutz von sensiblen Daten und schützen kritische Systeme vor Cyber-Bedrohungen.(Bild:  Helmholz GmbH & Co. KG)
Die leicht zu konfigurierenden NAT-Gateways bzw. Maschinenfirewalls der Wall-IE-Serie von Helmholz bieten mit wenig Aufwand maßgeschneiderten Schutz von sensiblen Daten und schützen kritische Systeme vor Cyber-Bedrohungen.
(Bild: Helmholz GmbH & Co. KG)

Mit dem Siegeszug der Ethernet-Vernetzung in Maschinen und Produktionsanlagen muss dort auch die Cybersecurity eine ganz zentrale Rolle spielen. Diese Notwendigkeit schlägt sich dementsprechend in der aktuellen Normen- und Richtlinien-Situation nieder: Die 2023 zuletzt überabeitete internationale Normenreihe IEC 62443 zum Beispiel befasst sich mit der Cybersecurity von „Industrial Automation and Control Systems“ (IACS) und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz für Betreiber, Integratoren und Hersteller. Sie betrifft also alle, die an Herstellung und Betrieb von Maschinen beteiligt sind, und definiert entsprechende Verantwortlichkeiten für Maschinenbauer, Zulieferer und Endkunden.

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Auch die Europäische Union hat den Ernst der Lage erkannt und reagiert darauf etwa mit der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive, seit 2023 in Kraft) und dem Cyber Resilience Act (CRA). Zudem hat die Europäische Kommission die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG überarbeitet. Dabei ist die Richtlinie an den New Legislative Framework (NLF) angepasst worden. Außerdem haben neue technologische Entwicklungen wie zum Beispiel künstliche Intelligenz, Autonomie und Vernetzung bei der Anpassung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie Berücksichtigung gefunden. Die entsprechende neue Europäische Maschinenverordnung 2023/1230 ist ab dem 20. Januar 2027 für das Inverkehrbringen von Maschinen anzuwenden.