Die optimierte Sensor-Operated-LED-Schaltschrankleuchte soll noch 2020 zugelassen werden.
(Bild: Häwa)
Die Sensor-Operated-LED-Schaltschrankleuchte von Häwa funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Wird die Türe eines Schrankes geöffnet, erkennt die Lampe dies über einen optischen Sensor und beleuchtet das Innere flächendeckend.
Die Montage soll schnell und unkompliziert möglich sein, auch in der Nachrüstung. Die mangelnde Beleuchtung von Schaltschränken war laut Häwa häufig ein Kritikpunkt vor allem von Monteuren. Bei den oft eingesetzten Bewegungsmeldern mussten regelmäßig Winkbewegungen gemacht werden, um das Licht wieder zu aktivieren.
Zusätzliche Kontakte in der Leuchte integriert
War zusätzlich ein Filterlüfter oder ein Kühlgerät im Schaltschrank verbaut, war für dessen Aktivierung oder Deaktivierung nach wie vor ein Türkontaktschalter notwendig. Um dieses letzte mechanische Element in Zukunft einzusparen, wurden in die Leuchte zusätzliche Kontakte integriert, welche diese Funktion übernehmen. Über den Sensor können nun Geräte direkt zwischen 230V und 24V geschaltet werden und erfüllen somit zwei Arbeitsschritte.
Mit einer Zulassung der Sensor Operated LED rechnet der Hersteller noch in diesem Jahr. Unmittelbar im Anschluss daran soll die Auslieferung beginnen.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.